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   BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99   

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BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99 (https://dejure.org/1999,4305)
BayObLG, Entscheidung vom 01.03.1999 - 3Z BR 48/99 (https://dejure.org/1999,4305)
BayObLG, Entscheidung vom 01. März 1999 - 3Z BR 48/99 (https://dejure.org/1999,4305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer; Voraussetzungen für eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zur Einwilligung in ärztliche Maßnahmen; Freiheitsentziehende Unterbringung eines Betreuten durch einen Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1846; BGB § 1904 Abs. 1 Satz 1
    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1304
  • FamRZ 1999, 1693
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, daß der Betreute aufgrund der Krankheit seinen willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).

    Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Alkoholsüchtigen

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    Der Senat kann selbst entscheiden, weil weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 144 ).
  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, daß der Betreute aufgrund der Krankheit seinen willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93

    Einrichtung; Verlängerung; Aufhebung; Betreuung; Sachverständiger;

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    c) Weder das Amtsgericht noch das Landgericht hat die Art der Unterbringung hinreichend bezeichnet (§ 70f Abs. 1 Nr. 2 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1994, 320 ; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 70f FGG Rn.3).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 66/89
    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775).
  • OLG Frankfurt, 31.10.1997 - 20 W 316/97
    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    Der Senat kann selbst entscheiden, weil weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 144 ).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99
    Es hat den entscheidungserheblichen Sachverhalt verfahrensfehlerfrei und damit für den Senat bindend (BayObLG FamRZ 1998, 921 ) festgestellt.
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 3 Z 23/90
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • OLG Hamm, 08.01.1997 - 15 W 398/96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Bestellung

  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, daß es hier nicht um die Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung als solche geht, die - vorbehaltlich der Genehmigungsbedürftigkeit gem. § 1904 BGB - von der Einwilligung des mit dem entsprechenden Aufgabenkreis bestellten Betreuers gedeckt ist, wenn der Betroffene selbst einwilligungsunfähig ist (BayObLG FamRZ 1990, 1154, 1155; FamRZ 1999, 1304, 1305; OLG Zweibrücken a.a.O. S. 25).

    Der Ausschluß der Einsichtsfähigkeit muß sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG-Düsseldorf FamRZ 1995, 118).

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Die nur ambulante Vornahme der Zwangsmedikation kann deshalb nicht auf § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt werden (vgl. zur vorläufigen Unterbringung nach § 1846 BGB BayObLG FamRZ 1990, 1154; im Übrigen BayObLG FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a.a.O. § 1906 Rdnr. 42; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1906 Rdnr. 3).

    a) Kann eine Gefahr schwerer oder langdauernder gesundheitlicher Schäden nicht festgestellt werden und ist der Betreute einwilligungsunfähig, bedarf die Medikamentengabe lediglich der Einwilligung seines Betreuers, dem auch der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge übertragen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1154, 1155; FamRZ 1999, 1304, 1305; Bienwald a. a. O. § 1906 Rdnr. 64).

  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08

    Anforderungen an die Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen;

    Der Ausschluss der Einsichtsfähigkeit muss sich auf die Notwendigkeit der nur durch die Unterbringung möglichen Heilbehandlung beziehen (BayObLG BtPrax 1996, 28, 29; FamRZ 1999, 1304; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
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